Voraussetzung Grundsätzlich stellen Kinderbetreuungskosten Sonderausgaben dar. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden können: Das Kind darf das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Soweit das Kind behindert ist, darf das Kind das 25 Lebensjahr nicht vollendet
Kinderbetreuungskosten
