Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten

Voraussetzung  Grundsätzlich stellen Kinderbetreuungskosten Sonderausgaben dar. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden können: Das Kind darf das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Soweit das Kind behindert ist, darf das Kind das 25 Lebensjahr nicht vollendet

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