R 9.11 Absatz 10 Lohnsteuer-Richtlinien (LStR 2021) Hat der Arbeitgeber oder für dessen Rechnung ein Dritter dem Arbeitnehmer einen Kraftwagen zur Durchführung der Heimfahrten unentgeltlich überlassen, so kommt ein Werbungskostenabzug und eine Erstattung von Fahrtkosten nicht in Betracht. Teilen mit:FacebookGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen...