Steuerfreie Einnahmen gemäß § 3 Nummer 8 EStG

silver and gold coins

Steuerfrei sind § 3 Nummer 8 EStG „Leistungen zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ § 3 Nummer 8 EStG Geldrenten, Kapitalentschädigungen und Leistungen im Heilverfahren, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts gewährt werden. Die Steuerpflicht von Bezügen aus einem

%d Bloggern gefällt das: