Steuerfrei sind § 3 Nummer 8 EStG „Leistungen zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ § 3 Nummer 8 EStG Geldrenten, Kapitalentschädigungen und Leistungen im Heilverfahren, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts gewährt werden. Die Steuerpflicht von Bezügen aus einem
Steuerfreie Einnahmen gemäß § 3 Nummer 8 EStG
