Kurzarbeit

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Das Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung. Es ist steuerfrei, da es durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung getragen wird, unterliegt aber dem steuerlichen Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass das Kurzarbeitergeld den persönlichen Steuersatz, mit dem Du Dein restliches Einkommen versteuern musst, erhöht.

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