Steuerfrei sind § 3 Nummer 10 EStG „Einnahmen einer Gastfamilie für die Aufnahme eines behinderten Menschen“ § 3 Nummer 10 EStG Einnahmen einer Gastfamilie für die Aufnahme eines Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen nach § 2 Absatz
Steuerfreie Einnahmen gemäß § 3 Nummer 10 EStG
