Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind bis zu 1.250 Euro als Werbungskosten absetzbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit “kein anderer Arbeitsplatz” zur Verfügung steht. Dies ist der Fall, wenn Sie den “anderen Arbeitsplatz” im Betrieb oder in der Behörde nicht in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Art und Weise tatsächlich nutzen können.
Häusliches Arbeitszimmer bei einem Pool-Arbeitsplatz
