Vereinbaren die Partner eines Grundstückskaufvertrags infolge eines Kalkulationsirrtums des Verkäufers einen niedrigeren als den den Vorstellungen des Verkäufers entsprechenden Kaufpreis, so kann der Verkäufer auch dann nicht ohne weiteres Anpassung des Kaufpreises an seine Kalkulationsgrundlage verlangen, wenn der Käufer diese kannte.
BGH, Urteil vom 20.03.1981 – V ZR 71/80 (KG)/offener Kalkulationsirrtum
