Du vermietest eine Eigentumswohnung oder ein Haus an einen Angehörigen und möchtest Steuern sparen? Dann solltest Du folgendes beachten! Um den vollen Werbungskostenabzug zu erhalten musst Du mindestens 66 % der ortsüblichen Miete verlangen. Quellenangabe: § 22 Absatz 2 EStG Praxistipp: Verlange lieber 70-75 % der ortsüblichen Miete. Denn Du weißt nie genau welche Quelle„Vermietung an Angehörige“ weiterlesen