Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete i.S. des § 21 Abs. 2 EStG
– Vorrang des örtlichen Mietspiegels
BFH-Urteil vom 22. Februar 2021, IX R 7/20

Die verbilligte Vermietung von Wohnungen (Vermietung an Angehörige) Bis zum Veranlagungszeitraum 2020 gilt: Bis einschließlich 2020 können bei einer verbilligten Vermietung einer Wohnung die Werbungskosten nur dann in voller Höhe abgezogen werden, wenn die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete