BFH-Urteil vom 27. Juli 2017, III R 1/09

BFH-Urteil vom 27. Juli 2017, III R 1/09

Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags, Kinderfreibetrags, Betreuungsfreibetrags und Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes sowie des Familienleistungsausgleichs in den Jahren 2000 bis 2004 – Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwand – Höhe der zumutbaren Belastung

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