Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2019 Sofern Du nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2019 verpflichtet bist, gilt wie bisher gemäß § 169 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Abgabenordnung (AO) eine Abgabefrist von 4 Jahren. Teilen mit:FacebookGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen...