Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland (Deutschland),
mehrtägige Auswärtstätigkeiten im Inland (Deutschland),
Auswärtstätigkeiten im Ausland,
Dreimonatsfrist,
Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung.
BMF-Schreiben vom 25.11.2020
