Bis 2020 kann der Behinderten-Pauschbetrag mit einem Grad der Behinderung von mindestens 25 und weniger als 50 nur berücksichtigt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Durch die Anpassung des “Grades der Behinderung” an das Sozialrecht, kannst Du ab dem Jahr 2021 erstmals auch mit einem Grad der Behinderung von 20 ohne besondere Voraussetzungen einen Behinderten-Pauschbetrag von 384 Euro beanspruchen.
Behindertenpauschbetrag / Pflegepauschbetrag
