BFH-Beschluss vom 25. November 2014, VI B 1/14 Ausbildungsfreibetrag nach § 33a Abs. 2 Satz 1 EStG: Freiwilliges soziales Jahr ist keine Berufsausbildung – Einspruchseinlegung bei Zusammenveranlagung von Ehegatten Teilen mit:FacebookGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen...