BFH-Urteil vom 13. Juli 2011, VI R 2/11 Doppelter Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten – Familienheimfahrten und Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten Teilen mit:FacebookGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen …