BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2012, VI B 22/12 Umzugskosten als Werbungskosten bei arbeitstäglicher Fahrzeitverkürzung von mindestens einer Stunde; häusliches Arbeitszimmer und anderer Arbeitsplatz Teilen mit:FacebookGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen …