Bürgschaftserklärung aus Furcht
vor Strafanzeige gegen nahen Angehörigen
BGH, Urteil vom 07-06-1988 – IX ZR 245/86 (Stuttgart)

Dient die Drohung des Arbeitgebers mit einer Strafanzeige wegen schädigender Handlungen des Arbeitnehmers dazu, den Arbeitnehmer zur Wiedergutmachung des Schadens zu veranlassen, so handelt der Arbeitgeber in der Regel nicht widerrechtlich, wenn er den geforderten Schadensersatz aufgrund der Angaben des Arbeitnehmers für berechtigt halten durfte (Fortführung von BAG vom 3. 5. 1963 — 1 AZR 136/62 — AP Nr. 1 zu § 781 BGB = AR-Blattei D-Blatt “Haftung des Arbeitnehmers = AR-Blattei ES 870 Nr. 24”, d. Red.).