Die Erteilung des Zuschlags auf ein von einem Kalkulationsirrtum beeinflusstes Angebot kann einen Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des betreffenden Bieters darstellen.
BGH, Urteil vom 11.11.2014 – X ZR 32/14 – OLG Celle/offener Kalkulationsirrtum
