§ 10a Einkommensteuergesetz (EStG 2021) In der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte können Altersvorsorgebeiträge (§ 82) zuzüglich der dafür nach Abschnitt XI zustehenden Zulage jährlich bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben abziehen. Teilen mit:FacebookGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen...