Eigener Hausstand, Lebensmittelpunkt, Wegverlegung des Lebensmittelpunktes,
insbesondere die finanzielle Beteiligung ist zwingender gesetzlicher Tatbestand einer doppelten Haushaltsführung, Zweitwohnung am Beschäftigungsort,
Fahrtkosten
Mehraufwendungen für Verpflegung,
Umzugskosten,
Erstattung durch den Arbeitgeber.
Doppelte Haushaltsführung
