
Schadensersatz
Sachverhalt
Verleiher Peter hat an Schuldner Florian ein Fahrrad im Wert von 550 € verliehen. Nach Ablauf der Leihzeit kann Florian das Fahrrad nicht zurückgeben, weil er es zerstört hat.
Aufgabe
Kann Verleiher Peter von Florian Schadensersatz verlangen?
In welcher Höhe kann Peter Schadensersatz verlangen?
Lösung
Die Leihe findest Du im § 598 ff. BGB. Eine Anspruchsgrundlage, aus der sich ergibt, dass Schadensersatz verlangt werden kann, ist dort aber nicht zu finden. Der Schuldner Florian kann seiner Verpflichtung zur Leistung nicht nachkommen, da das Fahrrad zerstört worden ist. Nach § 249 Abs. 1 BGB ist der Zustand herzustellen, der ohne die Zerstörung des Fahrrads bestehen würde. Nach § 249 Abs. 2 BGB kann der Verleiher Peter von Florian den entsprechende Geldbetrag in Höhe von 550 € verlangen. Florian muss den entstandenen Schaden in Höhe von 550 € zahlen.
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