
Vorabanforderung der Einkommensteuererklärung
Das Finanzamt kann in steuerlich beratenen Fällen Erklärungen auch vorab anfordern, jedoch nicht vor der gesetzlichen Frist des 31.07. des Folgejahres. Vorab angefordert werden können Einkommensteuererklärungen zum Beispiel nach § 149 Absatz 4 Abgabenordnung (AO) – https://ste-u-err-echt.com/%c2%a7-149ao/:
Wenn Du die Steuererklärung für den vorangegangenen Besteuerungszeitraum nicht oder verspätet abgegeben hast. |
Vorauszahlungen für den Besteuerungszeitraum außerhalb einer Veranlagung herabgesetzt wurden. |
Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2020:
https://ste-u-err-echt.com/2020-2/
Ministerium der Finanzen- Abgabefrist Einkommensteuererklärung 2020:
https://ste-u-err-echt.com/finanzamt/
BMF – Abgabefrist verlängert- Einkommensteuererklärung 2020:
https://ste-u-err-echt.com/bmf/
Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2019:
https://ste-u-err-echt.com/2019-2/
Stellungnahme des Bundes der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)
https://ste-u-err-echt.com/stellungnahme-6/
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